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Satzung &
Ordnung.

Die Spielregeln unseres Vereins – Satzung und Ordnung, transparent und nachlesbar.

Wie unser Verein funktioniert, steht schwarz auf weiß: in der Satzung und in drei ergänzenden Ordnungen. Alle vier werden von der Mitgliederversammlung beschlossen — zuletzt am 13. März 2026. Bei Widersprüchen gilt die Satzung.

Die Satzung

Das Grundgesetz des Vereins: Name und Sitz, Vereinszweck, Erwerb und Ende der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten, Organe, Vorstand und Beisitzer, Kassenprüfung und Auflösung.

Zweck des Vereins ist die Förderung und Erhaltung der schwäbisch-alemannischen Fastnacht sowie die Pflege des fasnachtlichen Brauchtums in Rottweil und der Umgebung. Der Verein ist gemeinnützig, alle Vereinsämter werden ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern, die je ein Ressort verantworten: Finanzen & Verwaltung, Veranstaltungen & Technik, Brauchtum & Internes.

Die Beitragsordnung

Was die Mitgliedschaft kostet und wann sie fällig wird.

  • Aktive Mitglieder: 84,00 € im Jahr, dazu einmalig 40,00 € Aufnahmegebühr
  • Passive Mitglieder: 5,00 € im Jahr
  • Beitragspflicht ab Vollendung des 16. Lebensjahres, Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
  • Fällig jeweils zum 15. Januar im Voraus

Die Hexenordnung

Alles rund ums Häs und ums Miteinander: das vollständige Erscheinungsbild von Hex und Junghex, Verhalten beim Umzug, offizielle Veranstaltungen, die einjährige Probezeit bis zur Hexentaufe und die Anschaffung des Häs.

Die Ehrenordnung

Wie der Verein langjährige Treue und besonderen Einsatz ehrt: Ehrungen nach 10 und 20 Jahren aktiver Mitgliedschaft, Ehrenmitgliedschaft nach 30 Jahren im Verein oder 15 Jahren in der Vorstandschaft.